
VORKEHRUNGEN & TRANSPARENZ
Aufgrund der immer wiederkehrenden Gewalt gegen Schiedsrichter auf den Sportplätzen ist es sehr wichtig, dass die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schiedsrichtern bzw. Schiedsrichtergespannen bereits vor dem Spiel beginnt. In dieser Zeit müssen Vorkehrungen getroffen und die Transparenz erhöht werden.
Grundlage hierfür ist § 46 Platzdisziplin der Spielordnung, der besagt, dass der Platzverein dafür verantwortlich ist, dass Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten sowie Gästespieler nicht belästigt, beleidigt oder tätlich angegriffen werden. Dieser Schutz gilt bis zum Verlassen des Spielortes.
Schiedsrichter-Ansprechpartner:
- Zu jedem Pflichtspiel (Aktive, Frauen, Jugend) müssen sowohl der Platz- als auch der Gastverein einen Ansprechpartner für den Schiedsrichter benennen und im Spielbericht namentlich festhalten.
- Bei Aktivenspielen dürfen keine Trainer/Betreuer oder Personen, die laut ESB eine andere Funktion ausüben als SR-Ansprechpartner fungieren.
- Im Jugendbereich können Trainer/Betreuer diese Funktion übernehmen.
- Dieser Ansprechpartner hat sich vor Spielbeginn beim Schiedsrichter vorzustellen.
Aufgaben und Rechte der Platzordner:
Platzordner unterstehen den Weisungen der Vereinsverantwortlichen, insbesondere des Vorstands. Sie üben gegenüber den Besuchern das Hausrecht des Veranstalters aus und vertreten damit die Rechte des Vereins.
Zu den Aufgaben der Platzordner gehören unter anderem:
- Kontroll- und Verweisungsrechte auf dem Sportgelände
- Zugangskontrolle (Sichtkontrolle der Personen & Gegenstände, Prüfung von Eintrittskarten)
- Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche:
- Mannschafts- und Schiedsrichterräume
- Spielfeld
- Auf- und Abgänge sowie Flucht- und Rettungswege
- Gefährdete Personen
- Durchsetzung der Stadionordnung, inklusive der Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle an Polizei, Rettungsdienst oder Ordnungsdienstleitung.
Versicherungsschutz für Platzordner:
Die vom Verein eingesetzten Ordner sind über den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG haftpflicht- und unfallversichert – jedoch nur bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit. Vorsatz ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wichtig:
Jeder Platzordner sollte Mitglied des Vereins sein, für den er tätig ist, da der Versicherungsschutz nur für Vereinsmitglieder greift.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Kommission Sicherheit:
- Ralf Weiser – Telefon: 0152/28788717
- Udo Hölzer – Telefon: 0171/2102254
Spielausschuss:
- Josef Kreis – Telefon: 0163/3170758
- Martin Thieser – Telefon: 0160/94697624
Ihr Vorstand des SFO
DFB - STOPP - KONZEPT
Das DFB-STOPP-KONZEPT ist ein durch das IFAB zur Pilotierung herausgegebenes Konzept. Grundlage hierfür war das STOPP-KONZEPT des Württembergischen Fußballverbandes an dem das IFAB Änderungen vorgenommen hat und es nun zusammen mit dem DFB zur Pilotierung ausgeschrieben hat. Der DFB ist hierbei Initiator und Teilnehmer zugleich.
Umsetzung:
Es ist eine einheitliche, deutschlandweite Umsetzung geplant. Sie erstreckt sich auf alle Spielklassen des jeweiligen Landesverbands.
Ziel:
1. Reduzierung von Gewaltvorfällen und Spielabbrüchen
2. Unterbrechung von Eskalationsphasen
3. Beruhigung aller Teilnehmer
Einsatzgebiet:
a. Bei sich anbahnenden Eskalationen
b. Bei Unsportlichkeiten und Tätlichkeiten die zur Eskalation führen können
c. Bei Rudelbildung
d. Bei massiven verbalen Anfeindungen von außen
e. Bei heftigen Auseinandersetzungen, die die Sicherheit der der Akteure gefährden
Ablauf:
Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel. Der Schiedsrichter gibt ein Zeichen, in dem Fall ein Kreuzen der Arme über den Kopf, und zeigt dann mit beiden Armen waagrecht jeweils in die zwei Strafräume. Wird das STOPP-KONZEPT wegen äußerer Einflüsse angewandt, wenn z. B. von Zuschauern Ausschreitungen ausgehen, dann schickt der Schiedsrichter die Teams nicht in ihre jeweiligen Strafräume; hierzu entfällt das Zeigen auf die Strafräume. Dies ist nur der Fall, wenn es um eine Eskalation unter den am Spiel Beteiligten handelt.
Nachdem beide Mannschaften in ihren Strafräumen sind, bittet der Schiedsrichter die Spielführer beider Teams, bei Jugend-Mannschaften die Trainer zu ihm in den Mittelkreis zu kommen. Alle anderen Teamoffiziellen und Auswechselspieler bleiben in der jeweiligen technischen Zone oder an der Bank. Bei Verstoß erfolgt eine Verwarnung.
Länge der Unterbrechung:
Diese bestimmt der Schiedsrichter je nach den Erfordernissen.
Weitere Rahmenbedingungen:
Maximal zwei Beruhigungspausen je Spiel sind möglich. Bei jeder weiteren erforderlichen Unterbrechung wird das Spiel abgebrochen. Eine Meldung der Beruhigungspausen muss
immer verfasst werden. Ausgenommen davon sind Vorgänge, die einen sofortigen Spielabbruch nach sich ziehen. Diese Fälle bleiben hiervon unberührt
Gesellschaftliche Verantwortung beim Sport
Die gesellschaftliche Verantwortung geht uns alle an. Wir, die Sportfreunde Obersalbach stehen zu 100% in dieser Verantwortung und möchten das auf unseren Internetseiten und den Seiten des social Networks zum Ausdruck bringen.
Vereine, Schiedsrichter, Trainer und die vielen treuen ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben als Ziel den Amateurfußball im Saarland zu erhalten und zu fördern. Dies darf nicht nur das Ziel des Verbandes sein, sondern von jedem Einzelnen.
Der Fußball sollte dafür genutzt werden, um die Gemeinschaft in den Vereinen und Orten des Saarlandes zu stärken und die Menschen auf den Sportanlagen zusammenzubringen. Der Fußball mit seinen Werten und Regeln hat eine Vorbildfunktion. Wir sollten alle, insbesondere unseren Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden ein faires Miteinander vorleben.
Bereits wenige Tage nach Beginn der allgemeinen Saisonvorbereitung und nur wenige Wochen vor Beginn der Saison 2023/2024 beschäftigt uns zunehmend ein gesellschaftliches Problem, welchem wir nur gemeinsam und mit aller Kraft begegnen können. Einige Spielabbrüche, teilweise ausufernde Gewalt, zunehmende Aggressivität gegen und mit Schiedsrichtern sowie unter den Spielern selbst, beschäftigen die Gerichtsbarkeit des Saarländischen Fußballverbandes und in einigen Fällen sogar die Staatsanwaltschaft sowie die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. In den Tageszeitungen wird täglich darüber berichtet, dass Gewalt ein Problem in unserer gesamten Gesellschaft ist.
Unser Fußball wird hier leider zum Spiegelbild der Gesellschaft. Wir dürfen das durch gemeinsames Handeln mit Mut und Zivilcourage auf unseren Sportanlagen nicht weiter zulassen und müssen uns dafür einsetzen, dass die Spiele fair und mit hohem sportlichem Anstand sowie gegenseitigem Respekt ausgetragen werden. Wir müssen als Verantwortliche in unseren Vereinen den Dialog mit den Zuschauern, den Spielern und den für den Verein tätigen Trainern und Mannschaftsverantwortlichen suchen. Der Dialog zu den Themen Gewalt und Rassismus ist von großer Bedeutung, denn Probleme sind nur lösbar, wenn miteinander gesprochen wird.
Wir als Sportfreunde Obersalbach galten in den vergangenen Jahren im Hinblick auf diese Themen bei Weitem nicht als Musterverein. Von daher ist die Zeit nun gekommen, um diesen negativen Themen entgegenzustehen und proaktiv zu Handeln und mit gutem Beispiel vorangehen.
Ihr Vorstand der Sportfreunde Obersalbach